Vereinsrecht
Auf Vereins- und Verbandsrecht habe ich mich seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit in 2004 spezialisiert. Ich berate u.a. Mandanten bei der Vereinsgründung und Vereinsmitglieder sowie Vorstandsmitglieder von Vereinen bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins sowie bei Fragen zur Satzung und deren Auslegung.
Über das Vereinsrecht
Viele bestehende Satzungen bedürfen einer Optimierung oder kompletten Neufassung „aus einem Guss“, um diese wieder in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf den aktuellen Stand zu bringen, etwa bezüglich der sich gelegentlich ändernden Vorgaben der Finanzverwaltung zur Gemeinnützigkeit trotz Vorstandsvergütung. Aufgrund meiner langjährigen Praxis im Vereinsrecht gelingt es bei Satzungsüberarbeitungen oft, häufig auftretende Streitpunkte durch entsprechende Regelungen von vorneherein auszuschließen.
Regelmäßig werde ich von Vereinsmitgliedern beauftragt, bei der vorzeitigen Abwahl eines amtierenden Vorstands behilflich zu sein. Hier kommt ein Minderheitenverlangen auf Einberufung einer Mitgliderversammlung nach § 37 BGB in Betracht, das gewisse Formalien einzuhalten hat. Überhaupt sind im Vereinsrecht relativ viele Formalitäten zu beachten, z.B. auch bei Satzungsänderungen oder Vereinsausschlüssen. Hier kann anwaltliche Beratung helfen, die Sache gleich richtig anzugehen, um nicht nachher bei Gericht an Formfehlern zu scheitern.
Mein Beratungs- und Vertretungsangebot (gerichtlich und außergerichtlich) im Vereins- und Verbandsrecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Vereinsgründung
- Erstellen der Satzung
- Formalitäten der Gründung und hinsichtlich der Anmeldung zum Vereinsregister
- Unterschied eingetragener Verein / nicht-eingetragener Verein
- Gemeinnützigkeit anstreben oder nicht (Vor- und Nachteile)
- Satzungsüberarbeitung und -optimierung
- Auffinden der Schwächen in u.U. alten und überholten Satzungen
- Anpassung an die aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung zur Gemeinnützigkeit
- Hinweise, wie sich typische Probleme in der Vereinspraxis durch entsprechende Satzungsregeln vermeiden lassen
- Abwahl/Abberufung des Vorstands
- Formalitäten eines Minderheitsbegehren zur Einberufung einer Mitgliederversammlung mit dem Ziel, den Vorstand abzuwählen
- Verhinderung der Bestellung eines Notvorstands durch das Amtsgericht
- Gemeinnützigkeit
- steuerliche Folgen und Vorteile
- sonstige Vor- und Nachteile
- Voraussetzungen, insbesondere in der Satzung
- Streitigkeiten mit dem Finanzamt
- Ausschluss von Mitgliedern
- Beratung hinsichtlich der Formalitäten (insbesondere vorherige Anhörung) sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Vereins, wenn ein Mitglied ausgeschlossen werden soll
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Mitglieds bei angekündigtem oder durchgeführtem Ausschluss
- Haftung des Vorstands
- Haftung gegenüber dem Verein und Dritten
- Haftungserleichterung nach § 31a BGB
- Insolvenzantragspflicht nach § 42 BGB
- Haftung beim nichteingetragenen Verein
- Haftung trotz Entlastung
Kontakt
Rechtsanwalt Bernd Broich
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Fax 0221/ 8271 336
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